Die Einnahmen‑Überschuss‑Rechnung ist für viele Solo‑Gründerinnen und ‑Gründer der pragmatischste Weg: weniger Formalien, schnelle Auswertungen, verständliche Logik. Überschreiten Umsatz oder Gewinn die gesetzlichen Schwellen oder wird eine Kapitalgesellschaft gewählt, greift Bilanzierung. Das erhöht Transparenz für Banken, kostet jedoch Zeit und Disziplin. Entscheidend ist der Blick auf Komplexität, Investitionen und Wachstumspläne. Wer regelmäßig mit Fremdkapital oder größeren Leasingobjekten arbeitet, profitiert von Bilanzkennzahlen. Andere bleiben lange erfolgreich mit EÜR. Besprechen Sie die Weichenstellung jährlich neu, damit steuerliche Vorteile, Abschreibungen und Dokumentationspflichten immer zu Ihren Zielen und Lebensumständen passen.
Gewerbliche Einzelunternehmen zahlen Gewerbesteuer, genießen jedoch einen Freibetrag, der viele kleine Betriebe vollständig entlastet. Darüber hinaus kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer teilweise angerechnet werden, was die Gesamtbelastung spürbar reduziert. Prüfen Sie daher Ihren Hebesatz vor Ort, erstellen Sie realistische Gewinnprognosen und simulieren Sie die Anrechnung, um böse Überraschungen zu vermeiden. Freiberuflerinnen und Freiberufler sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig, sofern die Tätigkeit tatsächlich freiberuflich ist. Klare Dokumentation und eine saubere Tätigkeitsbeschreibung helfen im Zweifel. So behalten Sie die Systematik im Griff und schützen Ihre Liquidität.
Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer je nach Hebesatz der Gemeinde. Gewinne verbleiben zunächst in der Gesellschaft, Ausschüttungen an Gesellschafterinnen und Gesellschafter unterliegen in der Regel der Kapitalertragsteuer. Dieser Mechanismus kann sinnvoll sein, wenn Investitionen anstehen oder Rücklagen wachsen sollen. Planen Sie Geschäftsführergehalt, Tantiemen und Ausschüttungen zusammenhängend, damit Sozialabgaben, persönliche Steuerlast und Unternehmensziele harmonieren. Sprechen Sie über Alternativen wie Thesaurierung oder spätere Entnahmen. Wer diesen Baukasten verstanden hat, entscheidet flexibel und macht aus steuerlichen Pflichten steuerliche Gestaltungsräume – rechtssicher, nachvollziehbar und langfristig.
All Rights Reserved.